Bürgerinitiative hat sich gegründet

Die Bürgerinitiative Vinxel hat einen Brief an die Stadt Königswinter geschrieben, in welchem verschiedene Forderungen zur Bürgerbeteiligung am Bauvorhaben Areal Hobshof formuliert sind. 

Lesen Sie hier den Brief der Bürgerinitiative Vinxel vom 13.5.2016 an die Stadt Königswinter im Wortlaut:

Bürgerinitiative Vinxel

vertreten durch die Sprecher

Hans-Josef Haas -Adresse-

Dr. Christoph Kley -Adresse-

An die Stadt Königswinter
Baudezernat
Herrn Theo Krämer
Frau Anya Geider

nachrichtlich an

Herrn Bürgermeister Peter Wirz

sowie die Mitglieder des Planungs- und Umweltausschusses im Rat der Stadt Königswinter,

– Herrn Dr. Josef Griese, Fraktionsvorsitzender der CDU

– Herrn Roman Limbach, 1. Stellvertretender Fraktionsvorsitzender der CDU

– Herrn Franz Gasper, Vorsitzender und Mitglied der CDU im Planungs- und Umweltausschuss

– Herrn Jürgen Kusserow, Fraktionsvorsitzender SPD

– Herrn Ali Dogan, Mitglied der SPD im Planungs- und Umweltausschuss

– Herrn Dietmar Rüsch, Fraktionsvorsitzender FDP

– Herrn Bernd Schlegel, Mitglied der FDP im Planungs- und Umweltausschuss

– Herrn Lutz Wagner, Fraktionsvorsitzender Königswinterer Wählerinitiative

– Herrn Stephan Bergmann, Mitglied der Königswinterer Wählerinitiative im Planungs- und Umweltausschuss

– Frau Claudia Owczarczak, Fraktionsvorsitzende Bündnis 90/ Die Grünen

– Herrn Andreas Danne, Fraktionsvorsitzender DIE LINKE

– Herrn Roman Stumm, Mitglied von DIE LINKE im Planungs- und Umweltausschuss

Sitzung des Planungs- und Umweltausschusses am 8. Juni 2016
Bürgerantrag Nr. 1630 zum Bebauungsplan Nr. 50/1 in Vinxel

Hier: Eingabe der Bürgerschaft Vinxel für die Sitzung des PUA am 8.6.16

Sehr geehrte Damen und Herren,

in der Ausschusssitzung vom 6. April 2016 war ein Treffen zwischen unserer Bürgerinitiative und dem Vinxeler Bürgerverein mit der Stadt Königswinter und dem Eigentümer angeregt worden. Dies hat am 3. Mai 2016 stattgefunden. Hier war in guter Atmosphäre Gelegenheit, sich kennen zu lernen und auf den gleichen Wissensstand zu kommen. Es wurde auch auf den 8. Juni hingewiesen, an dem im Ausschuss der Bürgerantrag Nr. 1630 erneut zur Abstimmung gestellt werde. Inhalt sei wieder der Auftrag an die Stadtverwaltung zur Abfassung eines städtebaulichen Vertrages. Für den 10. Mai 2016 hatten die Bürgerinitiative Vinxel sowie der Bürgerverein in Vinxel zu einem Informationsabend eingeladen. Ca, 120 Bürger waren der Einladung gefolgt. Hier wurde zunächst über das Gespräch mit der Stadt und dem Eigentümer berichtet. 

Anschließend war Gelegenheit, Wünsche, Anregungen und Sorgen zu äußern. Es wurden dabei viele wichtige Aspekte für ein attraktives Dorfleben deutlich gemacht, manchmal in die gleiche Richtung gehend, manchmal auch kontrovers. Der Erhalt der Gemeinbedarfsfläche entsprechend dem bisherigen Bebauungsplan wurde dabei immer wieder hervorgehoben. 

Es handelt sich mit den zur Rede stehenden Flächen um einen sensiblen Bereich des Dorfes, der als Identitätsmittelpunkt begriffen wird, nicht nur unter historischen Gesichtspunkten, sondern auch im Hinblick auf gemeinschaftsbildende Potentiale für die Zukunft. Durch innovative Planung kann hier eine Wohnbebauung entstehen, die künftig wichtig werdende soziale Gesichtspunkte berücksichtigt (nachbarschaftliches und generationenübergreifendes Engagement). Begriffe wie Ortskern und Stätte der Begegnung bekommen vor diesem Hintergrund ein besonderes Gewicht.

Es wird erkannt, dass es sich auf Grund der historischen Ortskernlage und topografischen Situation um eine komplexe Planungsaufgabe handelt, der mit Weitsicht und planerischer Sensibilität begegnet werden muss. Den Interessen der Stadt Königswinter an der Schaffung neuen Wohnraumes und des Eigentümers an der Veräußerung von Bauland stehen Interessen, teilweise erhebliche Sorgen und Wünsche der Bevölkerung entgegen.

Bisherige Überlegungen in der Bürgerschaft sehen die unbedingte Beibehaltung einer Art Gemeinbedarfsfläche im Bereich Hobshof/Kapelle wie im bisher geltenden Bebauungsplan vor – im Sinne eines Dorfplatzes und eines Gemeinschaftsraumes mit der angrenzenden Möglichkeit gastronomischer Nutzung. Die Ansiedlung eines Geschäftes zur Nahversorgung ist zu prüfen. Die Gebäude des Hobshofes sollten erhalten werden. Die Wohnbebauung sollte in Teilen seniorengerecht gestaltet werden.

Speziell die Bebauung am Kapellenweg sollte die folgenden Aspekte beinhalten: verträglicher Übergang zur landwirtschaftlichen Fläche, Berücksichtigung des Höhenversprungs, Berücksichtigung der angrenzenden Bestandsgebäude, somit maximal eingeschossige Bauweise. Besondere Aufmerksamkeit ist bei der Verkehrsplanung vorzunehmen, Durchgangsverkehr zu vermeiden.

Die Umplanung eines solch bedeutsamen Bereiches des Dorfes erfordert die unmittelbare direkte Beteiligung der Bürger, bevor Vereinbarungen mit dem Grundstückeigentümer durch die Politik getroffen werden. Um diese umfänglich und auf Augenhöhe geschehen zu lassen, sollte die Planung (Gestaltungsplan) über den skizzenhaften Charakter hinausgehen und genaue Aussagen zur Geschossigkeit, Dachform, Unterbringung des ruhenden Verkehrs, öffentliche und private Grundstücksflächen, Nutzungsverteilung und Erschließung vorsehen. Auch ein Verzicht auf die Bebauung am Kapellenweg ist zu erwägen.

Aus diesem Grund wurde durch die Bürgerschaft Vinxel am 10.5.16 der Beschluss gefasst, vor dem offiziellen Aufstellungs- bzw. Änderungsbeschluß nach §2 BauGB mit dem Vorhabenträger / Grundstückseigentümer einen städtebaulichen Vertrag zu erwirken, der die folgende Auflagen beinhaltet:

a.) Der Vorhabenträger / Grundstückseigentümer verpflichtet sich einen städtebaulichen Wettbewerb mit qualifizierter Jury durchzuführen. Es sind mindestens drei unabhängige und qualifizierte Architekten / Stadtplaner aufzufordern. Mit Hilfe von Plandarstellungen und eines Umgebungsmodells (M.1:500) mit Einsatzmodellen für die unterschiedlichen Konzepte ist der Nachweis einer Einfügung in das Orts- und Landschaftsbild zu führen.

b.) Vor Durchführung des städtebaulichen Wettbewerbs ist ein Bürgerworkshop durchzuführen in dem die Inhalte für die Wettbewerbsausschreibung erarbeitet werden. 

c.) Die Ergebnisse des Wettbewerbs bzw. des Preisträgers sind Grundlage für den neu aufzustellenden Bebauungsplan.

d.) Der Vorhabenträger verpflichtet sich im Rahmen des B-Planverfahrens eine Umweltverträglichkeitsprüfung und eine frühzeitige Bürgerbeteiligung durchzuführen.

e.) Die Kosten für die Planung und für die spätere Erschließung sind vom Vorhabenträger zu übernehmen.

Mit freundlichen Grüßen

gez. Hans-Josef Haas       gez. Dr. Christoph Kley

Königswinter, den 13.5.2016