Brief an die Fraktionen, Stadt und den Stadtrat wegen Beschlussvorlage Öffnung des Kapellenwegs

An die Fraktionen/ Parteien im Stadtrat der Stadt Königswinter

– Herrn Andreas Danne, Ratsmitglied für DIE LINKE info@dielinke-koenigswinter.de
– Herrn Dr. Josef Griese, Fraktionsvorsitzender der CDU
josef.griese@t-online.de und cdu-fraktion.koenigswinter@t-online.de
– Herrn Jürgen Kusserow, Fraktionsvorsitzender SPD
j.kusserow@t-online.de und info@spd-koenigswinter.info
– Frau Claudia Owczarczak, Fraktionsvorsitzende Grüne Alternative Königswinter
claudia.owczarczak-borowski@koenigswinter.de
– Herrn Bruno Gola, Fraktionsvorsitzender FDP
bruno.gola@gmx.de und info@fdp-koenigswinter.de
– Herrn Lutz Wagner, Fraktionsvorsitzender Königswinterer Wählerinitiative
lutz.wagner@koenigswinter.de und fraktion@koewi-online.de
und an
– Herrn Georg Dauth, Vorsitzender des Bau- und Verkehrsausschusses
familie-dauth@t-online.de
– Herr Theo Krämer, Leiter des Dezernates III der Stadt Königswinter, Obere Straße 8, 53639 Königswinter-Thomasberg
theo.kraemer@koenigswinter.de

sowie nachrichtlich an
– Herrn Bürgermeister Peter Wirtz, Drachenfelsstraße 4, 53639 Königswinter
peter.wirtz@koenigswinter.de

(Auflistung in alphabetischer Reihenfolge des Empfängernamens)

Königswinter, den 15. Februar 2018

Sitzung des Bau- und Verkehrsausschusses (BVA) am 19. Februar 2019 hier: TOP 4.10 Bebauungsplan 50/18 – Straßenplanung

Sehr geehrte Damen und Herren,

auf der Tagesordnung für den BVA am 19. Februar 2019 steht als nachgereichter Punkt 4.10 die Beschlussvorlage zur Straßenplanung Kapellenweg. Hiermit bitten wir vom Bürgerverein (BV) Vinxel und von der Bürgerinitiative (BI) den Ausschuss darum, in der Sitzung am 19. Februar keine Be-schlüsse zu fassen und damit Zeit für ein gemeinsames Nachdenken aller Beteiligten über den Ausbau des Kapellenweges zu gewinnen.
Der Beschlussvorschlag enthält zwei getrennt zu betrachtende Aspekte, die nicht zwingend miteinander zusammenhängen, auch wenn die Vorlage so verstanden werden könnte: die durchgängige Befahrbarkeit und den Ausbau der Straße.

Durchgängige Befahrbarkeit
Wir sprechen hier über die Beplanung einer Straße, die seit vielen Jahrzehnten befahren wird und sich in einem besseren Zustand befindet als manch andere Straße unserer Stadt. Für die Nutzung durch die Anlieger in diesem Viertel ist der Kapellenweg somit völlig ausreichend.
Sollte die durchgängige Befahrbarkeit gewünscht werden, so müssten lediglich die Poller entfernt werden. Zusätzlich sollte, wie in der Erläuterung zu Variante 2 der Beschlussvorlage dargelegt, „Schleichverkehr“ durch bauliche Maßnahmen erschwert werden. Situationen mit zu schnell fahrenden und die Abkürzung suchenden Autos wie vor dem Jahr 2006, als die Trennung der Straße durchgeführte, dürfen sich nicht wiederholen.
Die Forderung nach Durchgängigkeit als Teil des bislang gültigen Bebauungsplanes 50/1 halten wir für nicht mehr gegeben. Denn dieser Bebauungsplan kann nicht mehr umgesetzt werden, spätestens seit Aufgabe der Gemeinbedarfsfläche in der Sitzung des Umwelt- und Planungsausschusses (PUA) vom 29. Januar 2019.
Übrigens wurde in vielen Gesprächen und Diskussionen, die wir von Bürgerverein und Bürgerinitiative seit dem Jahr 2016 mit Politik, Verwaltung und Bürgern geführt haben, immer wieder betont, wie sehr die verkehrsberuhigte Situation im Kapellenweg durch die Poller befürwortet und geschätzt wird.

Ausbau der Straße
Im Weiteren ist in der Beschlussvorlage von einer Ausbaumaßnahme und den damit verbundenen Kosten die Rede. Die Notwendigkeit eines Ausbaus ist für uns bislang jedoch mit einigen Fragezeichen versehen.
Ist der Ausbau des Kapellenweges wirklich erforderlich, wenn man Durchgangsverkehr dort nicht zulassen will? Für die Anlieger ist der derzeitige Zustand der Straße – wie gesagt – völlig ausreichend.
Es wäre auch zu klären, ob für den Anschluss der neuen Häuser am Kapellenweg überhaupt Änderungen in den Versorgungsleitungen notwendig sind. Eine frühere Aussage aus der Verwaltung lässt vermuten, dass insbesondere die Kanalisation von Anfang an ausreichend dimensioniert wurde, damals noch für deutlich höhere Abwassermengen pro Einwohner, als man heute ansetzt. Ansonsten sind alle Medien vorhanden.
Und „müssen“ die Kosten des Ausbaus auf die Anlieger wirklich verteilt werden? Das Thema Anliegerkosten wird augenblicklich in vielen Kommunen unserer Republik diskutiert und auch unterschiedlich gehandhabt. Einige Bundesländer haben diesbezüglich Gesetzesänderungen angekündigt. Der Landtag von NRW befasst sich damit z.B. in den Drucksachen 17/4300 oder 17/4727.
Falls man einen Ausbau mit den geplanten Neubauten an der Straße begründen will, sollte eher das Verursacherprinzip angewandt werden. Für die bisherigen Anwohner des Kapellenweges ist kein Mehrwert gegeben. Ansonsten sollte die Schaffung neuen Wohnraums ein Anliegen der ganzen Kommune sein.
Vor diesem Hintergrund halten wir es für dringend erforderlich, dass vor einer Beschlussfassung noch einmal über die beiden getrennten Punkte der Straßenplanung debattiert wird. Dabei sollten insbesondere die Anlieger direkt mit einbezogen werden, die nicht nur wegen drohender Kostenbeteiligung alarmiert sind.
Wir bitten die Mitglieder des Ausschusses also nochmals, die Vorlage der Verwaltung im Augenblick nur zu Kenntnis zu nehmen und für eine weitere Beratung zurückzustellen. Ein Beschlussvorschlag, der erst sechs Tage vor der BVA-Sitzung der Öffentlichkeit bekanntgemacht wird, ist bei einem seit Jahrzehnten vorliegenden Bebauungsplan nicht zu akzeptieren.

Mit freundlichen Grüßen

für den Bürgerverein Vinxel
gez. Mecki Meiling Vorsitzende

mecki.meiling@gmx.de

für die Bürgerinitiative Vinxel
gez. Jörg Bruns Sprecher 
gez. John Peter kommissarischer Sprecher

jbruns@bi-vinxel.de jpeter@bi-vinxel.de