BI- und BV-Vinxel fordern Stadtrat auf die Empirica-Studie vorerst nicht als Leitlinie zu beschließen

Sitzung des Stadtrates am 18. Dezember 2017 – TOP 3.9 Handlungskonzept Wohnen – hier: Aussetzung des Beschlusses

Sehr geehrte Damen und Herren,

auf der Tagesordnung für die Stadtratssitzung am 18. Dezember 2017 steht unter Punkt 3.9. der Beschluss des „Handlungskonzeptes Wohnen“ entsprechend der Empfehlung des Planungs- und Umweltausschusses vom 8. November 2017.

Hiermit ersuchen die Bürgerinitiative und der Bürgerverein Vinxel die Mitglieder des Stadtrates dringend, diesen Beschluss bis auf weiteres auszusetzen bzw. ihm in dieser Form nicht zuzustimmen.

Die Wechselwirkung des „Handlungskonzeptes Wohnen“ mit anderen Konzepten und Planungen ist komplex, die Auswirkungen auf die anderen Planungsverfahren sind zum jetzigen Zeitpunkt noch nicht vorherzusehen.

  • Dieser Beschluss stünde damit nach unserer Auffassung im Widerspruch zu Inhalt oder Aufgabe einer langen Reihe anderer Pläne, Vorgaben und Konzepte. Gerade aktuell ist die Liste sogar um eine weitere Position vergrößert worden.
  • Im letzten Jahr waren wir Vinxeler zunächst noch mit dem Bebauungsplan Vinxel 50/1 befasst.
    Dazu kamen durch Umbenennung bzw. Erweiterung die Bebauungspläne Vinxel 50/18 und 50/19, für die inzwischen Aufstellungsbeschlüsse gefasst worden sind.
  • Der nächste Schritt war das „Handlungskonzept Wohnen 2017 für die Stadt Königswinter“, über das Sie als Stadtrat am 18. Dezember abstimmen sollen und das als Leitlinie für die zukünftige Stadtentwicklungspolitik verstanden werden soll.
  • In den letzten Wochen ist dann der vorher für Bürger kaum einsehbare ISEK-Prozess in eine neue Phase getreten, in der mit drei Veranstaltungen eine umfangreiche Bürgerbeteiligung angelaufen ist. Im ISEK geht es neben der Wohnbebauung auch um das Gewerbeflächenkonzept des Rhein-Sieg-Kreises und um das Einzelhandels- und Zentrenkonzept. ISEK wird entsprechend der PUA-Vorlage 280/2017 ebenfalls als Leitlinie für die zukünftige Stadtentwicklungspolitik gesehen.
  • Und gerade ist in der Sitzung des Planungs- und Umweltausschusses am 13. Dezember 2017 das Projekt NEILA vorgestellt worden. Dessen Aufgabe ist u.a. die Abstimmung über nachhaltiges Landmanagement und die Reduzierung von (Flächen-) Nutzungskonflikten im Verflechtungsbereich von wachsender Kernstadt, städtischem Umland und ländlich geprägtem Raum. Hier hat der Berichterstatter Dr. Andreas Pätz (WWG) auch klar den Bezug zum ISEK hergestellt und die Funktion des NEILA-Projektes als Orientierungsrahmen betont.
  • Weiter spielen Regionalplan und Flächennutzungsplan in die Gesamtbetrachtung hinein.

Auch Fachleuten dürfte es schwer fallen, auf Anhieb die gegenseitigen Abhängigkeiten dieser Pläne und Konzepte in vollem Umfang zu überblicken. Eine hierarchische Struktur ist jedoch erkennbar. Auf den obersten Hierarchie-Stufen stehen das NEILA-Projekt und das ISEK, beide noch eher am Anfang ihrer Entwicklung. Das „Handlungskonzept Wohnen“ findet sich dagegen in der Mitte der Planungshierarchie wieder. Es scheint daher weder logisch noch sinnvoll, zum gegenwärtigen Zeit-punkt den Beschluss zu diesem Konzept zu fassen und dieses damit zur Leitlinie für die städtebauliche Entwicklung der nächsten Jahre bis Jahrzehnte zu erklären. Was wäre die Leitlinie wert, wenn die übergeordneten Verfahrensschritte NEILA oder ISEK später zu anderen Ergebnissen oder Vorschlägen kämen? Oder ist eine ergebnisoffene Diskussion gar nicht das Ziel?

Was soll also besprochen werden, wenn bereits von vornherein klar ist, wo in welchem Umfang gebaut werden könnte? Ein Beschluss erscheint eigentlich nur dann sinnvoll, wenn man die im „Handlungskonzept Wohnen“ betrachteten Bewertungsflächen gar nicht mehr diskutieren möchte, allen-falls die Reihenfolge ihrer Bebauung. Oder geht es um möglichst viel „Beinfreiheit“, um sich je nach Bedarf aus diesem oder jenem Konzept bedienen zu können?
Für Vinxel kommt noch etwas Weiteres hinzu: In die Bewertungsfläche A 04 nördlich des Kapellen-weges fließen die Bebauungspläne Vinxel 50/18 und 50/19 ein, für die es wie erwähnt aktuelle Auf-stellungsbeschlüsse gibt. Dazu kann die Bewertungsfläche A 03 westlich von Vinxel weitgehend auf einen gültigen Bebauungsplan aus den 70er Jahren zurückgreifen. Nach einem Beschluss zum „Handlungskonzept Wohnen“ wären diese Flächen für die Vinxeler wie in Zement gegossen. Sie würden sich einer Betrachtung nach NEILA oder ISEK weitgehend entziehen, die frühzeitigen Beteiligungsmöglichkeiten wären im Vergleich mit anderen Ortsteilen massiv eingeschränkt.
In Gesprächen mit Politik und Verwaltung klingt immer wieder die Unterstellung durch, Bürgerinitiative und Bürgerverein Vinxel seien gegen einen Zuzug in ihrem Ortsteil. Die wiederholte gegenteilige Beteuerung wird bislang nicht ausreichend wahrgenommen. Allerdings haben wir immer wieder die sehr frühe Bürgerbeteiligung gefordert, wie sie jetzt im Rahmen des ISEK realisiert wird. Doch es gibt genügend kritische Stimmen, die gerade unter den eben genannten Aspekten diese Bürgerbeteiligungen insbesondere für Vinxel als Alibi-Veranstaltung ansehen. Der Beschluss des „Handlungskonzeptes Wohnen“ würde sie in dieser Vermutung nur bestätigen.

Daher bitten wir Sie nochmals, den TOP 3.9. der Stadtratssitzung lediglich zur Kenntnis zu nehmen und keinen weiteren Beschluss zu fassen.

Das „Handlungskonzept Wohnen“ kann dann wieder auf die Tagesordnung gesetzt werden, wenn durch NEILA erkennbar ist, „wer macht was wo und wann“ und „wo wird es gebraucht“ (Zitate aus PUA-Sitzungsvorlage 348/2017), und der ISEK-Prozess min-destens bis Baustein 3 fortgeschritten ist, also bis zur Betrachtung von Teilräumen.

Mit freundlichen Grüßen

für die Bürgerinitiative Vinxel und für den Bürgerverein Vinxel

 Jörg Bruns    John Peter  Mecki Meiling  Colin Keuker-Sample
Sprecher BI kommissarischer Sprecher BI  Vorsitzende BV  2. Vorsitzender BV

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Sitzungsvorlagen Stadtrat TOP 3.9 für die Sitzung am 18.12.2017